1. Der Kunde versichert, dass sein Hund gegen nachfolgend aufgeführte Krankheiten geimpft ist: Borreliose, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Staupe, Tollwut und Zwingerhusten. Bei Welpen genügt ein altersgemäßer Impfschutz. Außerdem versichert der Kunde, dass sein Hund behördlich angemeldet ist und eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Hund abgeschlossen wurde. Auf Verlangen hat der Kunde Anmeldebescheinigung des Ordnungsamtes, Versicherungsschein der Haftpflichtversicherung und Impfpass vorzulegen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, gesteigerte oder auffällige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde aufzuklären. Ebenfalls sind chronische Erkrankungen (gegebenenfalls muss ein Attest des behandelnden Tierarztes vorgelegt werden), des Hundes dem jeweiligen Trainer bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. 3. Gleichfalls ist der Kunde verpflichtet den Trainer vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu informieren. Darüber hinaus erklärt der Kunde, dass sein Hund keinen ansteckenden Erkrankungen unterliegt. 4. Der Hund kann bei übertragbaren Krankheiten von der Teilnahme am Unterricht durch den Trainer ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde die in vorgenannt Ziffer 1 geforderten Nachweise auf Anforderung des Trainers nicht in vollem Umfang erbringt. 5. Der Honoraranspruch bleibt im Falle eines begründeten Ausschlusses vom Unterricht bestehen. Der Kunde hat jedoch das Anrecht, die Unterrichtstunden nach Wegfall des Ausschlussgrundes im Rahmen eines anderen Kurses nachzuholen, soweit ein entsprechendes Angebot besteht.
1. Die aktuelle Preisliste kann bei der Firma PottDogs eingesehen werden. Preiserhöhungen behält sich die Firma PottDogs ausdrücklich vor. Zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gilt die jeweils gültige Preisliste der Firma PottDogs. 2. Für den Fall dass der Kunde für Einzel- oder Gruppenstunden in finanzielle Vorleistung getreten ist und der Kunde zum festgesetzten Termin der Unterrichtsstunde verhindert ist, die Unterrichtsstunde 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn beim jeweilig für den Kunden zuständigen Trainer abgesagt hat, so erhält er das Stundhonorar zurückerstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 %. Der Kunde trägt den vollen Stundensatz, sagt er die Unterrichtsstunde nicht mindestens 48 Stunden vorher ab, gleich aus welchen Gründen er an der Teilnahme der Trainingsstunde verhindert ist. 3. Die Trainer der Firma PottDogs behalten sich vor, den jeweiligen Unterricht, oder auch Vorträge, Tages- und Wochenendseminare aus wichtigen Gründen zu verschieben und/oder abzusagen. Für diese Fälle wird die Unterrichtsstunde bzw. der Vortrag, das Tages-/Wochenendseminar zu einem anderen Termin nachgeholt. 4. Bei Vorträgen, Tages- und Wochenendseminaren erhält der Kunde, sofern er mindestens 14 Tage vorher schriftlich abgesagt hat, 50 % des Preises erstattet. Sagt ein Kunde nicht mindestens 14 Tage vorher ab, wird das Honorar für den jeweiligen Vortrag oder das jeweilige Seminar in voller Höhe berechnet.
5. Werden
Hausbesuche vereinbart, buchbar als Einzel- oder Doppelstunde,
werden Fahrtkosten zum Einsatzort außerhalb von Bochum gemäß der
Preisliste nach Zeitaufwand bzw. Kilometerleistung zusätzlich
berechnet.
1. Die Dauer der Unterrichtsstunde beträgt 60 Minuten. Verspätet sich der Kunde, so geht dies zu Lasten des Kunden und berechtigt nicht zur Minderung des festgelegten Preises für die Unterrichtsstunde. Zur Unterrichtszeit gehören auch anschließende Beratungsgespräche sowie die Bezahlung der Unterrichtsstunde. 2. In Einzelfällen kann die Ausbildung an, vom Trainingsgelände der Firma PottDogs, abweichenden Orten stattfinden. Der Unterricht kann auf öffentlichen Flächen und auch auf dem Trainingsgelände der Firma PottDogs erfolgen, soweit ein Trainingsgelände vorhanden ist. 3. Das Trainingsangebot der Firma PottDogs beinhaltet Einzel- und/oder Gruppenstunden. Diese umfasst die praktische als auch theoretische Anleitung des Hundebesitzers in die Handlungsweisen der Hunde. Es werden zusätzlich Erkenntnisse zu sozialen Strukturen, zur Hundehaltung, Erziehung, Ernährung, Aggressions- und Rudelverhalten u. v. m. vermittelt. 4. Für die Aufnahme des Hundes und Hundebesitzers in eine Gruppe, erfolgt eine Beurteilung des Trainingsstandes durch den jeweiligen Trainer, gleichzeitig ist der Trainer berechtigt, bei Unverträglichkeit einzelner Hunde miteinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen. 5. Die Bezahlung der Unterrichtsstunde wird spätestens abschließend zum Ende der jeweiligen Trainingsstunde bar, gegen Ausstellung einer Quittung, vom Kunden bezahlt. 6. In Einzelfällen kann die Erstellung einer Rechnung vereinbart werden. Die ausgewiesene Rechnungssumme wird dann vom Kunden sofort und ohne jeden Abzug auf das Konto des jeweils zuständigen Trainers überwiesen.
Schriftliche Unterlagen für Vorträge, Wochenend- und Tagesseminare, die zu Schulungszwecken von der Firma PottDogs zur Verfügung gestellt werden, dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Firma PottDogs nicht vervielfältigt oder verbreitet werden und sind urheberrechtlich geschützt. Ohne schriftliche Genehmigung darf kein Teil der Unterlagen in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) der Firma PottDogs weder reproduziert noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
1. Der Kunde wurde eingehend darüber belehrt, dass die durch die Firma PottDogs vermittelten Trainingsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben. 2. Das Training orientiert sich an den jeweiligen Erfordernissen des Kunden und den Möglichkeiten nach dem Alter, dem Geschlecht, den körperlichen Voraussetzungen und der Rasse des zu trainierenden Hundes. Die Firma PottDogs übernimmt keine Gewähr für das Erreichen des Ausbildungszieles.
1. Eine Haftung der Firma PottDogs bzw. des oder der Trainer für entstandene Sach- oder Vermögensschäden gleich aus welchem Rechtsgrund wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. 2. Wird der Kunde durch den Trainer aufgefordert, seinen Hund von der Leine freizumachen, übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung hierfür. 3. Auch wenn der Kunde auf Veranlassung des Trainers handelt, übernimmt der Kunde hierfür die ausschließliche Haftung für seinen Hund. Auch wenn er auf Veranlassung des Trainers handelt und/oder sich auf dem Schulungsgelände der Firma PottDogs befindet. 4. Der Kunde wurde auf die örtlichen Gegebenheiten des Trainingsortes auch wenn auf öffentlichen Flächen unterrichtet wird, insbesondere die das Trainingsgelände umgebende und angrenzende, stets befahrenen Strassen und die damit verbundenen Gefahren ausdrücklich aufmerksam gemacht.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder enthält eine Bestimmung eine Lücke, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung in Kraft, die der von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. |